Sie wollen in der Schweiz eine Gesellschaft gründen?
Aus rechtlicher Sicht muss zunächst geklärt werden, welche Form von Gesellschaft gewünscht ist. In Betracht kommen Personengesellschaften (Einzelunternehmen, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft) oder Kapitalgesellschaften (Gesellschaft mit beschränkter Haftung aka GmbH, Aktiengesellschaft aka AG). Noch vor der Gründung sollte man sich Gedanken machen, welche Rechtsform für die eigene Situation am passendsten ist. Nach wie vor ist die Kapitalgesellschaft in Form der Aktiengesellschaft die beliebteste Rechtsform in der Schweiz. Die Gründe dafür sind z.B. ein hohes Ansehen dieser Gesellschaftsform, die einfache Kapitalaufnahme durch Aktienausgabe und die einfache Übertragbarkeit von Aktien sowie die Anonymität der Aktionäre. Die Gründung einer AG erfordert verschiedene Schritte, z.B.
Um als Gesellschaft operativ tätig sein zu können, braucht es oft ein Geschäftskonto, womit Zahlungen getätigt werden und auf welches Zahlungseingänge erfolgen können. In den letzten Jahren zeigt sich die Tendenz, dass Bankinstitute immer restriktiver bei der Eröffnung eines Kontos werden. Meistens ist ein Businessplan dafür ein Muss.
Wir besitzen gute Beziehungen zu verschiedenen Bankinstituten und kann auf eine langjährige Erfahrung bei der Unterstützung von Gesellschaftsgründungen zurückgreifen. Gerne helfen wir ihnen bei Businessplan-Erstellung oder -Überprüfung und der Kontoeröffnung bei verschiedenen Bankinstituten.
Jürg Martin
Anwalt
Martin Rechtsanwälte GmbH
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8400 Winterthur
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